AmtsleiterinAmtstafelAnfrage und E-MailBrauchtumBürgermeisterDigitaler OrtsplanFotogalerieGastronomieGebührenGemeindeamtGemeindeeinrichtungenGemeinderatHeiterwang aktuellKontakt und AmtszeitenMitarbeiterMüllkalenderPfarre und KircheSitzungsprotokolleStichwortverzeichnisUnterkünfteVeranstaltungenVeranstaltungsrückblickVereinswesenVizebürgermeisterWissenswertesZahlen und Fakten
Montag bis Freitag08.00 bis 12.00 Uhr
Standort: Zentrum > Bürgerservice > Heiterwang aktuell
Heiterwang aktuell 2023Mehr...
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine "Bestätigung" des Finanzamtes, dass die anfallenden Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer – für Erbfälle oder Schenkungen bis 31. Juli 2008) entrichtet wurden.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden im Zusammenhang mit Eigentumserwerb (z.B. Grundstückskauf, Wohnungseigentum) und im Wirtschaftsverkehr (z.B. im Zollbereich, für die Liquidation einer Gesellschaft) ausgestellt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Standard Angebot (PDF)