AmtsleiterinAmtstafelAnfrage und E-MailBrauchtumBürgermeisterDigitaler OrtsplanFotogalerieGastronomieGebührenGemeindeamtGemeindeeinrichtungenGemeinderatHeiterwang aktuellKontakt und AmtszeitenMitarbeiterMüllkalenderPfarre und KircheSitzungsprotokolleStichwortverzeichnisUnterkünfteVeranstaltungenVeranstaltungsrückblickVereinswesenVizebürgermeisterWissenswertesZahlen und Fakten
Montag bis Freitag08.00 bis 12.00 Uhr
Standort: Zentrum > Bürgerservice > Heiterwang aktuell
Heiterwang aktuell 2023Mehr...
Die Bestellung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung erfolgt durch das Gericht mittels eines schriftlichen Beschlusses.
Das gerichtliche Verfahren besteht aus folgenden Schritten:
Das Gericht kann das Verfahren nach jedem Verfahrensschritt beenden (einstellen).
Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens kann beispielsweise abgesehen werden, wenn ausreichende ärztliche Unterlagen vorliegen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Standard Angebot (PDF)