AmtsleiterinAmtstafelAnfrage und E-MailBrauchtumBürgermeisterDigitaler OrtsplanFotogalerieGastronomieGebührenGemeindeamtGemeindeeinrichtungenGemeinderatHeiterwang aktuellKontakt und AmtszeitenMitarbeiterMüllkalenderPfarre und KircheSitzungsprotokolleStichwortverzeichnisUnterkünfteVeranstaltungenVeranstaltungsrückblickVereinswesenVizebürgermeisterWissenswertesZahlen und Fakten
Montag bis Freitag08.00 bis 12.00 Uhr
Standort: Zentrum > Bürgerservice > Heiterwang aktuell
Heiterwang aktuell 2023Mehr...
Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.
Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.
Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Standard Angebot (PDF)